Was ist im Todesfall zu tun?

Nützliche Informationen zu den wichtigsten Schritten

In der Zeit des Abschieds werden wichtige Unterlagen benötigt. Wir raten Ihnen, diese im Voraus in einem Vorsorgeordner zu sammeln, um eine mühsame Suche vor der Bestattung zu vermeiden. Nach der Zusammenstellung dieser Unterlagen steht die Planung der Bestattung und der Trauerfeier an. Auf unserer Website finden Sie alle erforderlichen Informationen dazu. Zuerst müssen Sie entscheiden, welche Formalitäten Sie selbst erledigen möchten und welche Sie uns überlassen möchten.

1. Arzt benachrichtigen

Wenn ein Sterbefall zu Hause, in einem Alten- oder Pflegeheim auftritt, ist zunächst ein Arzt zu informieren, damit er die Todesbescheinigung ausstellen kann.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird diese Bescheinigung in der Regel von der Krankenhausverwaltung ausgestellt. Wenn der Arzt jedoch nicht bestätigen kann, dass die Todesursache natürlich ist, muss die Polizei benachrichtigt werden. Dieser Schritt dient lediglich dazu, alle erforderlichen Informationen zu erhalten, und hat nichts mit einer möglichen Straftat oder einer Vorverurteilung zu tun.

2. Bestatter benachrichtigen

Es ist ratsam, einen Bestatter frühzeitig zu kontaktieren, damit er den Angehörigen in dieser schwierigen Zeit unterstützen und beraten kann. Es besteht jedoch keine Eile, den Verstorbenen unmittelbar ins Bestattungsinstitut zu überführen. Eine Aufbahrung zu Hause ist für bis zu 36 Stunden möglich, um den Angehörigen Gelegenheit zu geben, Abschied zu nehmen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um die Angehörigen über die erforderlichen Schritte zu informieren.

Bevor Sie uns kontaktieren, sollten Sie prüfen, ob der Verstorbene bereits einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen hat. Im Gespräch mit dem jeweiligen Bestatter können dann die getroffenen Vereinbarungen geklärt werden.

3. Engste Angehörige benachrichtigen

4. Wichtige Dokumente im Trauerfall

  • Nachweis über den letzten Wohnsitz
  • Todesbescheinigung vom Arzt
  • Personenstandsurkunden
    • bei Ledigen: Geburtsurkunde
    • bei Verheirateten: Heiratsurkunde
    • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
    • bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
    • bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist anstelle der Heiratsurkunde die entsprechende Urkunde vorzulegen.
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherungen; einige Institutionen, z. B. Gewerkschaften, zahlen unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Private Sterbegeldversicherungen, Nachbarschaftshilfevereine (falls vorhanden)
  • Rentennummer: Diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis. Die Rentennummer kann auch auf dem Kontoauszug des Girokontos gefunden werden, da die Rentenzahlungen stets unter Angabe der Rentennummer erfolgen.
  • Angaben zu betrieblichen Renten
  • Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist.
  • Dokumente wie das Testament, der Erbvertrag oder der Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar sollten ebenfalls bereitgestellt werden.
  • Wenn eine Kremation und möglicherweise auch eine Seebestattung gewünscht wird, ist eine letztwillige Verfügung erforderlich.

5. Erledigung der Formalitäten

  • Besorgung der Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes, die sogenannte Abmeldung. Es muss nicht überall ein Original vorgelegt werden - bei der Abmeldung von bestimmten Versicherungen, wie beispielsweise bei Autoversicherungen - reicht eine Fotokopie. Bei Sterbegeld-, Lebens- oder Rentenversicherungen muss ein Original vorliegen.
     
  • Erwerb oder Wiedererwerb der Grabstätte
  • Terminfestlegung bei der Gemeinde und/oder Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung
     
  • Terminfestlegung mit dem Pfarrer/dem Trauerredner
  • Musikalischer Rahmen für die Trauerfeier (Organist, Musiker, CD)
  • Dekoration/Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle
  • Auslegung einer Kondolenzliste
  • Bestellung von Blumenschmuck, Kränzen, Handsträußen und ggf. Blumen für die letzte Verabschiedung anstelle einer Handvoll Erde, wenn gewünscht
  • Druck von Traueranzeigen und Danksagungen
  • Druck von Sterbebildchen, wo regional üblich
  • Aufgabe von Traueranzeigen in der Tagespresse
  • Vereinbarung eines Beerdigungskaffees in einer Gaststätte
  • Abrechnung mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen